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15.11.2005: EMAS-Bericht an den Nationalrat

Die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des nationalen Begleitgesetzes in Österreich ist Gegenstand eines Berichtes an den Nationalrat, der am 15. November 2005 den Ministerrat passiert hat und dem Nationalrat zugeleitet wurde.

Der Bericht gibt einen Überblick über die für Österreich relevanten Rahmenbedingungen betreffend die Umsetzung der EMAS-VO und Kernaussagen über die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes sowie über Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele des Gemeinschaftssystems in Österreich erforderlich sind, zu treffen.

Eines der Ziele von EMAS ist es, die Umwelt nachhaltig zu verbessern und die Ressourcen zu schonen. Betriebe und Verwaltungseinrichtungen können mit einer Teilnahme am EMAS-System dazu nachhaltig beitragen.

Wie der Bericht aufzeigt, kann die Umsetzung von EMAS als freiwilliges Instrument des vorsorgenden betrieblichen Umweltschutzes in Österreich in den letzten Jahren auf eine positive Entwicklung zurückblicken. Schwerpunktmäßig wird ausführlich über den Stand der Eintragungen von Betrieben, Organisationen und Verwaltungseinrichtungen im EMAS-Register, über die Inanspruchnahme der Verwaltungsvereinfachungen des Abschnitt IV sowie über die Zulassung von und die Aufsicht über Umweltgutachter berichtet. Ebenso wird die Situation im gesetzlichen Bereich beleuchtet.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit seinen nunmehr drei eingetragenen Standorten kann als beispielhaft für Verwaltungseinrichtungen angesehen werden.

Insgesamt wird in anschaulicher Weise der Berichtszeitraum 2001-2005 dokumentiert. Der Bericht kann damit Wegweiser für zukünftige Aktivitäten zur Umsetzung von Umweltmanagementsystemen im Verwaltungsbereich sein.